Fragen und Antworten (FAQ)

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Status in Kürze:

06.02.2026: Beschluss des AG Köln mit Bestellung des Dr. Marc d’Avoine zum Sachverständigen

  • 10.02.2026: Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter; zugleich Verbot von Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin.

  • 14.02.2026 (Az. 70e IN 4/26): Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots gegenüber der Schuldnerin.

  • 15.05.2026: Verfahren eröffnet

  • Anmeldefrist für Forderungen: bis 13.07.2026

  • Gläubigerversammlung und Forderungsprüfung: 12.08.2026, 09:00 Uhr, Amtsgericht Köln

Fragen und Antworten

Diese FAQ dienen der verständlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Kurz‑Glossar

Gläubiger: Person/Unternehmen mit einer offenen Forderung gegen die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

  • Drittschuldner: Person/Unternehmen, das der Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Geld schuldet.

  • Verfahrenseröffnung: Gerichtlicher Beschluss, ab dem Forderungen offiziell angemeldet werden können (voraussichtlich 01.04.2026).

  • Allgemeines Verfügungsverbot: Anordnung, dass die Schuldnerin nicht mehr selbst über ihr Vermögen verfügen darf; die Befugnis liegt beim vorläufigen Insolvenzverwalter.

Rechtlicher Hinweis

Gericht: Amtsgericht Köln

  • Aktenzeichen: 70e IN 4/26

  • Beschlüsse: 06.02.2026 (Sachverständiger), 10.02.2026 (vorläufiger Insolvenzverwalter, Verbot der Zwangsvollstreckung), 14.02.2026 (allgemeines Verfügungsverbot), 15.05.2026 (Insolvenzverwalter)

  • Insolvenzverwalter: Dr. Marc d’Avoine