Hinweise zu laufenden Gerichtsverfahren

Fortführung Ihrer Verfahren

‍Die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH darf aufgrund des Verlusts der Anwaltszulassung derzeit keine anwaltliche Tätigkeit mehr ausüben. Laufende Verfahren können daher von der Kanzlei selbst nicht weiterbearbeitet werden.

Um eine mögliche Weiterbearbeitung der Mandate zu ermöglichen, wurden zwei erfahrene Kanzleien als Kooperationspartner eingebunden. Diese prüfen aktuell die vorhandenen Verfahren und können, sofern Mandanten dies wünschen, die weitere rechtliche Vertretung übernehmen.

Dabei handelt es sich um die GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sowie WBS.LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG. Beide Kanzleien verfügen über Erfahrung im Bereich großer Sammel- und Massenschadensverfahren.

Registrierung für Mandanten

Wenn Sie Mandant der Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind, können Sie sich über den untenstehenden Button registrieren.

Wichtig: Diese Registrierung dient ausschließlich dazu, Ihre laufenden Verfahren zu prüfen und Sie über mögliche nächste Schritte zu informieren. Die Registrierung ist keine Gläubigerregistrierung und keine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren.

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Die Gläubigerregistrierung erfolgt ausschließlich über folgende Seite: https://www.mrg-insolvenz.de/glaubigerregistrierung

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Ergänzend weisen wir auf Folgendes hin:

  • Unterbrechung nach § 244 ZPO (Widerruf der Zulassung der Gesellschaft): Soweit die Zulassung der Gesellschaft widerrufen ist, werden laufende Gerichtsverfahren nach § 244 ZPO unterbrochen.

  • Folgen der Unterbrechung nach § 249 ZPO:

    • Fristen laufen während der Unterbrechung nicht weiter.

    • Anberaumte Termine finden nicht statt bzw. werden aufgehoben.

    • Prozesshandlungen sind bis zur Fortsetzung des Verfahrens wirkungslos.

  • Praktischer Hinweis: Mandanten können die Unterbrechung in ihrem Verfahren beim zuständigen Gericht selbst anzeigen, unter Hinweis auf §§ 244, 249 ZPO und den Widerruf der Zulassung der Berufsausübungsgesellschaft

 

Mein Team und ich halten Sie auf dieser Seite über den weiteren Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden. Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter der Rubrik „Fragen & Antworten“. Dieser Bereich wird stetig mit weiteren Informationen gefüllt.

 

Wichtiger Hinweis für Schuldner: Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter, Herrn Dr. Marc d’Avoine, zu leisten.

IBAN: DE42330700240379055712

BIC: DEUTDEDBWUP