Hinweise zu laufenden Gerichtsverfahren
Ergänzend weisen wir auf Folgendes hin:
Unterbrechung nach § 244 ZPO (Widerruf der Zulassung der Gesellschaft): Soweit die Zulassung der Gesellschaft widerrufen ist, werden laufende Gerichtsverfahren nach § 244 ZPO unterbrochen.
Folgen der Unterbrechung nach § 249 ZPO:
Fristen laufen während der Unterbrechung nicht weiter.
Anberaumte Termine finden nicht statt bzw. werden aufgehoben.
Prozesshandlungen sind bis zur Fortsetzung des Verfahrens wirkungslos.
Praktischer Hinweis: Mandanten können die Unterbrechung in ihrem Verfahren beim zuständigen Gericht selbst anzeigen, unter Hinweis auf §§ 244, 249 ZPO und den Widerruf der Zulassung der Berufsausübungsgesellschaft
Mein Team und ich halten Sie auf dieser Seite über den weiteren Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden. Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter der Rubrik „Fragen & Antworten“. Dieser Bereich wird stetig mit weiteren Informationen gefüllt.
Wichtiger Hinweis für Schuldner: Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter, Herrn Dr. Marc d’Avoine, zu leisten.
IBAN: DE42330700240379055712
BIC: DEUTDEDBWUP