Informationen zum vorläufigen Insolvenzverfahren der Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Informationen zum vorläufigen Insolvenzverfahren der Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom 15.05.2026 (Az. 70e IN 4/26) das Insolvenzverfahren über die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine ernannt.

Anmeldefrist für Forderungen: bis 13.07.2026

Die Gläubigerversammlung mit Berichtstermin und Forderungsprüfung findet statt am Mittwoch, 12.08.2026, 09:00 Uhr, im Amtsgericht Köln (Sitzungssaal 243).

Mein Team und ich halten Sie auf dieser Seite über den weiteren Fortgang des Verfahrens informiert, soweit es Datenschutz und Vertraulichkeit im Verfahren erlauben. Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter der Rubrik „Fragen & Antworten". Dieser Bereich wird stetig gepflegt.

Wichtiger Hinweis für Drittschuldner: Bitte beachten Sie, dass Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ab sofort ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter, Herrn Dr. Marc d'Avoine, zu leisten sind. Es gilt ausschließlich folgende Kontonummer:

IBAN: DE42330700240379055712

BIC: DEUTDEDBWUP

Abschließender Hinweis: Aufgrund der laufenden Untersuchungen, Datenschutz und gesetzlicher Vertraulichkeit bitten wir um Verständnis, dass individuelle Anfragen nur in Einzelfällen beantwortet werden können.

Dr. Marc d'Avoine

als Insolvenzverwalter

Sie sind Gläubiger?

Eine Forderungsanmeldung ist bis 13.07.2026 erforderlich. Nutzen Sie bitte das Anmeldeformular und senden Sie dieses zusammen mit Ihren Unterlagen an mrg-insolvenz@atn-ra.de.

Insofern Sie sich über das bisherige Formular registriert haben, erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung zur weiteren Vorgehensweise.

Wir halten Sie über dieses Portal fortlaufend informiert.

Kurz‑Glossar

Gläubiger: Person/Unternehmen mit einer offenen Forderung gegen die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Drittschuldner: Person/Unternehmen, das der Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Geld schuldet.

Verfahrenseröffnung: Gerichtlicher Beschluss, ab dem Forderungen offiziell angemeldet werden können (voraussichtlich 01.04.2026).

Allgemeines Verfügungsverbot: Anordnung, dass die Schuldnerin nicht mehr selbst über ihr Vermögen verfügen darf; die Befugnis liegt beim vorläufigen Insolvenzverwalter.

Rechtlicher Hinweis

Gericht: Amtsgericht Köln

  • Aktenzeichen: 70e IN 4/26

  • Beschlüsse: 06.02.2026 (Sachverständiger), 10.02.2026 (vorläufiger Insolvenzverwalter, Verbot der Zwangsvollstreckung), 14.02.2026 (allgemeines Verfügungsverbot), 15.05.2026 (Insolvenzverwalter)

  • Insolvenzverwalter: Dr. Marc d’Avoine